Einer Aktivistin wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein Bußgeld von 273,50€ auferlegt. Da sie Einspruch eingelegt hat, soll nun ein Prozesstermin anberaumt werden.
Nähere Infos zum Hergang:
Nach dem Angriff auf die Besetzung in Teplingen durch den Bauherrn und seine Kumpane fand in Buchholz eine Spontandemo statt, mit der den Besetzer_innen Solidarität entgegengebracht und die Passant_innen auf dem Buchholzer Wochenmarkt über die Schlachtfabrik in Wietze mit ihren Zulieferbetreiben, den Widerstand dagegen und das jüngste Ereignis des brutalen Angriffs informiert werden sollten.
Auftauchende Vertreter_innen des Ordnungsamtes wollten die spontane Versammlung nicht als solche anerkennen und bemängelten, dass die Versammlung nicht angemeldet sei (was bei einer Spontandemo nicht nötig ist). Aus den Anwesenden suchten sie sich dann kurzerhand einer Person aus von der sie, unter Androhung ansonsten die Polizei zu rufen, die Personalien einforderten und die sie dann offensichtlich selber zur Versammlungsleiterin erklärten.
Gegen diese Aktivistin läuft nun ein Bußgeldverfahren, Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit soll sie 273,50€ Bußgeld zahlen. Hiergegen hat sie Einspruch eingelegt, so dass der Fall nun vom Amtsgericht Tostedt behandelt wird. Von hier kam bereits Post, dass demnächst ein Termin für die Hauptversammlung festgelegt würde.
Sobald der Prozesstermin feststeht wird er auf diesem Blog bekannt gegeben.