Einige Menschen, deren Personalien bei von der Besetzung ausgehenden Aktionen oder bei der Räumung aufgenommen wurden, erhielten in den Monaten darauf Post von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es liefen Ermittlungsverfahren zu verschiedenen Tatvorwürfen, unter Anderem:
- (Schwerer) Hausfriedensbruch
- Nötigung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Landfriedensbruch
- Grobe Ungehörigkeit
- Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Dabei scheinen die Vorwürfe den Beschuldigten willkürlich zugeordnet worden zu sein. Menschen, deren Personalien im gleichen Kontext festgestellt wurden, wurden unterschiedlicher Taten beschuldigt.
Mittlerweile wurden viele benachrichtigt, dass das Verfahren gegen sie eingestellt sei, bspw. aufgrund von Geringfügigkeit. Dennoch kann es bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (drei Jahre) noch immer zu Strafanträgen oder Bußgeldbescheiden kommen.

Am 17.April soll es so weit sein, der erste Prozess beginnt um 11:30 Uhr im Celler Amtsgericht, Mühlenstr.8 in Celle. Die Betroffene legte Einspruch gegen ein Bußgeld wegen „Verstosse gegen den Versammlungsgesetzt ein“. Sie wird beschuldigt, das Baugelände der geplanten Geflügel-Schlacht-Fabrik nicht verlassen zu haben und den Ansagen der Polizist_innen nicht folge geleistet zu haben“ .
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